BF (Begleitetes Fahren ab) 17

In NRW darfst du seit dem 14.9.2005 auch schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE erwerben. Allerdings muss dich bis zu deinem 18. Geburtstag jemand begleiten, wenn du fährst. Die Begleitpersonen (es dürfen so viele sein, wie du magst) musst du vorher festlegen, denn du musst sie namentlich in deinen Antrag  eintragen lassen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B (oder 3) besitzen und dürfen maximal 3 Punkte in Flensburg haben. Die Überprüfung kostet beim Straßenverkehrsamt 10 Euro pro Person.
Deine Ausbildung läuft genauso ab wie bei den anderen Schülern: Theoretische Unterrichte, Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfung... alles gleich.
Bei bestandener Prüfung bekommst du beim Straßenverkehrsamt eine Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gültig ist. Mit 18 Jahren tauscht du die dann einfach in deinen Kartenführerschein um.